Schwalbenschwanz-Verbindungen
Endlich Sicherheit in der Berechnung und der Statik von Schwalbenschwanz-Verbindungen!
Der Verband HIGH-TECH-ABBUND e.V. hat eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung für Schwalbenschwanz-Verbindungen beim DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik, Berlin) erwirkt (Z-9.1-649) – und stellt diese kostenfrei zur Verfügung.
Zu Ihrer Information:
Jedes Holzbau-Unternehmen in Deutschland ist prinzipiell berechtigt, Schwalbenschwanz-Verbindungen herzustellen. Werden jedoch statische Anforderung an die Verbindung gestellt, so ist diese Verbindung gemäß der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung herzustellen und mit einem Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen) zu kennzeichnen.
Die Zulassung
können Sie sich hier kostenfrei herunterladen: Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung, Stand Sept. 2022
Die Zulassung
beinhaltet eine komplexe mathematische Formel, nach der sich Verbindungen statisch berechnen lassen. Bei www.ing-tools.de können Sie sich ganz einfach registrieren und dann Ihre gewünschte Verbindung kostenlos berechnen.
Die Verpflichtungserklärung
Nach der Allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung Z-9.1-649, Abschnitt 2.3, besteht eine jährliche Überwachungspflicht der Herstellung der Schwalbenschwanz-Verbindung durch eine unabhängige und anerkannte Zertifizierungs- und Überwachungsstelle.
Formular der Verpflichtungserklärung
Die Mitglieder
des Verbandes HIGH-TECH-ABBUND im Zimmererhandwerk e.V dürfen die Zulassung für Schwalbenschwanz-Verbindungen kostenfrei nutzen und sind berechtigt, diese Verbindungen nach Zulassung herzustellen.
Interessenten
bzw. Nicht-Mitglieder können eine Lizenz über die Nutzung der Zulassung hinsichtlich der Herstellung der Verbindung erwerben; sie gilt ab Vertragsunterzeichnung 3 Jahre.
Nähere Informationen zu dem Lizenzvertrag erhalten Sie bei der Geschäftsstelle unter info@lohn-abbund.de
Zertifizierte Unternehmen
Wenn Sie Fragen zu zertifizierten Mitgliedern haben, melden Sie sich gerne bei uns.